Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Tronje Vankó.
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Dresden? Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Kanzlei informieren.
Neben der grundlegenden Tätigkeit im gesamten Zivil- und Strafrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im EDV-Recht, im Informations-Technologie Recht und im Vertragsrecht/Vertragsgestaltung.
Unsere Tätigkeit umfasst neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung auch die beratende Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen.
Kurzfristige Terminvergaben sind ebenso wie telefonische Beratungen selbstverständlich.
Weitere Informationen zum anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht erhalten Sie über die Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Bei Einlegung einer rechtsmissbräuchlichen Verfassungsbeschwerde, die von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss, hat sowohl der Beschwerdeführer selbst als auch sein Bevollmächtigter mit der Verhängung einer Missbrauchsgebühr zu rechnen. [mehr]
LAG Hamm: Kündigung trotz unbefugtem Aufladen des Elektrorollers im Büro unwirksam
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der im Büro unbefugt seinen Elektroroller aufgeladen hatte, ist unwirksam. Im Rahmen der Interessenabwägung wurde berücksichtigt, dass die Arbeitgeberin lediglich einen Schaden von 1,8 Cent hatte, der Arbeitnehmer seit 19 Jahren in dem Betrieb beschäftigt war und dass im Betrieb Mobiltelefone aufgeladen und elektronische Bilderrahmen betrieben wurden, die Arbeitgeberin in diesem Fall aber nicht eingriff. [mehr]
Bundesrat: Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von „Google Street View“ demnächst auch in Deutschland angeboten werden. Das Bundesdatenschutzgesetz soll zu diesem Zweck um eine neue Bestimmung ergänzt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Dr 17/2765). [mehr]
BVerwG: Verbot des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend ist rechtmäßig
Das BVerwG, das in erster und letzter Instanz für nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbote des BMI zuständig ist, hat die Klage des Vereins Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) gegen das von dem Bundesministerium erlassene Vereinsverbot abgewiesen. [mehr]
BAG: Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 S. 1 KSchG
Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 S. 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Bedürfte die Kündigung der Umdeutung in eine Kündigung mit zutreffender Frist, gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist. [mehr]
BFH: Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Billigkeitsmaßnahmen sind nach den Vorgaben des Schreibens des BMF v. 27. 5. 2003 – IV A 6 - S 2140 - 8/03 – (BStBl I 2003, 240) nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich; unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst. [mehr]
BFH: Abzug von Unterhaltsaufwendungen an im Ausland lebende Angehörige
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert. [mehr]
Entscheidung der Woche: LG Halle: Der Doktortitel aus der Slowakei
Ein Rechtsanwalt muss bei einem im Ausland erworbenen akademischen Grad „Dr.“ die erläuternden Zusätze führen. Anderenfalls handelt er auf Grund einer möglichen Irreführung der Verbraucher wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das hat das LG Halle im Fall eines deutschen Rechtsanwalts entschieden, der in der Slowakei den akademischen Grad „Dr. prav.“ erlangt hatte, in Deutschland aber lediglich den Titel „Dr.“ ohne Zusätze führte. Der Mandant lasse sich von äußeren Dingen wie einem Doktortitel durchaus leiten und neige daher dazu, sich eher durch einen Rechtsanwalt mit Doktortitel beraten zu lassen. Wird er nur unvollständig über den nicht gleichwertigen akademischen Grad aus dem Ausland informiert, liege darin eine unlautere Irreführung. [mehr]
Wer – ohne Arzt zu sein - Behandlungen im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) durchführt, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. [mehr]
NJW-NachrichtenNachruf Prof. Dr. Rudolf Nirk (1922 - 2010)
Terminhinweis in dem Verfahren XII ZR 148/09
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhard Müller im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Uwe Scharen im Ruhestand
Verurteilungen wegen des Raubmordes von Sittensen rechtskräftig
Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt
Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg
Revisionen der Angeklagten im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a. bleiben ohne Erfolg
Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung aufgehoben
Seit dem 01.07.2006 sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) keine konkrete Gebühr für die anwaltliche Erstberatung mehr vor. Diese soll zwischen dem Mandanten und dem Anwalt vereinbart werden.
Bei Privatpersonen darf der Anwalt die anfallende Gebühr je nach Art und Schwierigkeit des Falles bemessen. Sie darf jedoch einen Betrag von 190,00 EUR nicht übersteigen. Unter Hinzusetzung für Auslagen und Umsatzsteuer zahlt der Mandant daher maximal 249,90 EUR. Etwas anderes gilt für Gewerbetreibende. Hier existiert keine Höchstbetragsgrenze.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie auch die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für das zu klärende Rechtsproblem zu beantragen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Legen Sie dort Ihre Einkommensunterlagen sowie Nachweise für die Ausgaben für Miete, Versicherungen, Unterhaltszahlungen usw. vor. Der Rechtspfleger prüft diese und erteilt dann den Berechtigungsschein für die Beratung durch einen Anwalt. Die erste Beratung kostet Sie dann unter Vorlage des Berechtigungsscheines lediglich 10,00 EUR.
Bei geringem Einkommen besteht ferner die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird durch den Anwalt für ein Gerichtsverfahren beantragt. Prozesskostenhilfe bedeutet, man muss keine Gerichtskosten zahlen und je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der erste Kontakt mittels Email noch kein Mandatsverhältnis begründet. Bis zu einer schriftlichen Mandatsbestätigung durch die Kanzlei wird keinerlei Haftung übernommen.
Rechtsanwalt
Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6
01097 Dresden
Tel.: +49 351 323264-81
Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de
Internet: www.vanko.de
Anfahrt per Straßenbahn:
Rechtsanwalt Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6 · 01097 Dresden
Tel. +49 351 323264-81 · Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de · Internet: www.vanko.de
USt-IdNr.: DE 249729943
Der Berufsträger ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Berufsträger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen (www.rak-sachsen.de).
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG).
Alle Gesetze und Verordnungen sind unter der Rubrik »Informationspflichten gem. § 5 TMG« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufbar.
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