Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Tronje Vankó.
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Dresden? Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Kanzlei informieren.
Neben der grundlegenden Tätigkeit im gesamten Zivil- und Strafrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im EDV-Recht, im Informations-Technologie Recht und im Vertragsrecht/Vertragsgestaltung.
Unsere Tätigkeit umfasst neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung auch die beratende Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen.
Kurzfristige Terminvergaben sind ebenso wie telefonische Beratungen selbstverständlich.
EuGH: Zulässigkeit wiederholter befristeter Arbeitsverträge
Europäische Kommission: Deutschland zur Einhaltung der EU-Abfallvorschriften aufgefordert
Europäische Kommission: Rückforderung unzulässiger Beihilfe für Deutsche Post angeordnet
BFH: Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
BGH: Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse
©
EuGH: Zulässigkeit wiederholter befristeter Arbeitsverträge
Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Der Einsatz dieser aufeinanderfolgenden befristeten Verträge kann jedoch gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Zahl und Gesamtdauer einer Missbrauchskontrolle unterzogen werden. [mehr]
Europäische Kommission: Deutschland zur Einhaltung der EU-Abfallvorschriften aufgefordert
Die Europäische Kommission setzt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fort, weil dieses die Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis 12. 12. 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. Die Kommission übermittelt nun ein Mahnschreiben, eine so genannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Wenn Deutschland die notwendigen Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten erlässt und mitteilt, kann die Kommission den EuGH anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen. [mehr]
Europäische Kommission: Rückforderung unzulässiger Beihilfe für Deutsche Post angeordnet
Die Europäische Kommission hat die Prüfung einer Reihe von Maßnahmen Deutschlands zu Gunsten der Deutschen Post abgeschlossen. Sie hat festgestellt, dass die gewährte Unterstützung teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar ist und die Rückforderung des nicht vereinbaren Teils der Beihilfe im Rahmen von 500 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro angeordnet. Subventionen für Pensionskosten für Beamte hätten der Deutschen Post einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft. [mehr]
BFH: Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
In zwei Urteilen hat der BFH erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer und Richter bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können. [mehr]
BGH: Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse
Die Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen genügt den gesetzlichen Anforderungen. Daran ist auch nach dem Inkrafttreten der BGB-InfoV festzuhalten. [mehr]
Entscheidung der Woche: OLG Düsseldorf: Eine „völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung“
Ein Unterlassungsantrag, welcher so unbestimmt ist, dass sich die Beklagten hiergegen weder umfassend verteidigen können, noch in die Lage versetzt werden, eine wirksame Unterlassungserklärng abzugeben, stellt nach Ansicht des obigen Gerichts eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung" dar. Besagter Anwalt hatte die Beklagte im Auftrag seiner Mandantinnen auf Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch genommen, weil Erstere von ihrem Internet-Account geschützte Audiodateien angeboten habe. Das OLG stellte sich jedoch schützend vor die Beklagte und nahm die Abmahnung nach allen Regeln der Kunst auseinander. Diese genüge nicht einmal den an ein solches Schreiben zu stellenden Mindestanforderungen, wetterte das Gericht. Es vermisste insbesondere Darlegungen zur Sachbefugnis der Klägerinnen. Denn die von ihrem Anwalt vorgelegte Liste der von der Beklagten zum Herunterladen angebotenen Audiodateien habe vorwiegend Stücke anderer Berechtigter enthalten. Und wenn von der Beklagten eine Unterlassungserklärung begehrt werde, die das gesamte Repertoire der Klägerinnen umfassen solle, dann sei die Vorlage einer entsprechenden Repertoireliste zwingend. [mehr]
EuGH: Urlaubsanspruch darf nicht von tatsächlich geleisteter Arbeit abhängig gemacht werden
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von einer effektiven Mindestarbeitszeit von zehn Tagen abhängt. Dieses Recht darf nicht beeinträchtigt werden, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder infolge eines Unfalls am Arbeitsplatz oder anderswo ordnungsgemäß krankgeschrieben ist. [mehr]
Bundesregierung: Kennzeichnungspflicht des Energieverbrauchs
Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (BT-Dr 17/8427) eingebracht. Danach müssen Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden. [mehr]
BMJ: Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform
Nach dem bereits verabschiedeten Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das in seinen wesentlichen Teilen am 1. 3. 2012 in Kraft treten wird, legt das BMJ mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen im Rahmen eines dreistufigen Reformplans seine Vorschläge für die zweite Stufe der Reform vor. [mehr]
© NJW-Nachrichten
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen tödlicher Kindesmisshandlung
Verurteilung wegen Tötung zweier Jugendlicher rechtskräftig
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an einem 19jährigen Iraker in Leipzig
Weiterer Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben
Terminhinweis in Sachen IV ZR 194/09 für den 15. Februar 2012
Verhandlungstermin zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen
©
... wurde 1973 in Dresden geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Dresden. 2006 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Neben der grundlegenden Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, liegt sein Schwerpunkt im EDV-Recht, IT-Recht und Arbeitsrecht.
Tronje Vankó ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Erfahren Sie mehr über Tronje Vankó auf Xing
Seit dem 01.07.2006 sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) keine konkrete Gebühr für die anwaltliche Erstberatung mehr vor. Diese soll zwischen dem Mandanten und dem Anwalt vereinbart werden.
Bei Privatpersonen darf der Anwalt die anfallende Gebühr je nach Art und Schwierigkeit des Falles bemessen. Sie darf jedoch einen Betrag von 190,00 EUR nicht übersteigen. Unter Hinzusetzung für Auslagen und Umsatzsteuer zahlt der Mandant daher maximal 249,90 EUR. Etwas anderes gilt für Gewerbetreibende. Hier existiert keine Höchstbetragsgrenze.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie auch die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für das zu klärende Rechtsproblem zu beantragen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Legen Sie dort Ihre Einkommensunterlagen sowie Nachweise für die Ausgaben für Miete, Versicherungen, Unterhaltszahlungen usw. vor. Der Rechtspfleger prüft diese und erteilt dann den Berechtigungsschein für die Beratung durch einen Anwalt. Die erste Beratung kostet Sie dann unter Vorlage des Berechtigungsscheines lediglich 10,00 EUR.
Bei geringem Einkommen besteht ferner die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird durch den Anwalt für ein Gerichtsverfahren beantragt. Prozesskostenhilfe bedeutet, man muss keine Gerichtskosten zahlen und je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der erste Kontakt mittels Email noch kein Mandatsverhältnis begründet. Bis zu einer schriftlichen Mandatsbestätigung durch die Kanzlei wird keinerlei Haftung übernommen.
Rechtsanwalt Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6
01097 Dresden
Tel.: +49 351 323264-81
Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de
Internet: www.vanko.de
Anfahrt per Straßenbahn:
Rechtsanwalt Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6 · 01097 Dresden
Tel. +49 351 323264-81 · Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de · Internet: www.vanko.de
USt-IdNr.: DE 249729943
Der Berufsträger ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Berufsträger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen (www.rak-sachsen.de).
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG).
Alle Gesetze und Verordnungen sind unter der Rubrik »Berufsrecht« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufbar.
Der Rechtsanwalt übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit und Qualität der angebotenen Informationen. Er ist nicht für den Inhalt der verknüpften Seiten verantwortlich und macht sich deren Inhalt nicht zu Eigen. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Web-Site, auf die verwiesen wurde. Die Haftung desjenigen, der lediglich auf die Veröffentlichung durch einen Link hinweist, ist ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Information im Internet keine konkrete Beratung darstellt und für eventuelle Irrtümer diesseits nicht gehaftet wird.
Layout und Gestaltung der Seiten insgesamt sowie die einzelnen Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die redaktionellen Beiträge im Einzelnen sowie ihre Auswahl und Zusammenstellung. Eine öffentliche Verwendung des Angebots darf nur mit Zustimmung des Rechtsanwalts Vankó erfolgen.
© http://www.istockphoto.com/user_view.php?id=1558409
ito consult GmbH
Boltenhagener Straße 140 · 01109 Dresden
Tel. +49 351 81077-33 · Fax: +49 351 81077-34
Email: info@ito-consult.de · Internet: www.ito-consult.de