Willkommen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei Tronje Vankó.
Sie suchen einen Rechtsanwalt in Dresden? Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Kanzlei informieren.
Neben der grundlegenden Tätigkeit im gesamten Zivil- und Strafrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei im EDV-Recht, im Informations-Technologie Recht und im Vertragsrecht/Vertragsgestaltung.
Unsere Tätigkeit umfasst neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung auch die beratende Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen.
Kurzfristige Terminvergaben sind ebenso wie telefonische Beratungen selbstverständlich.
BVerwG: Ausgleichsleistung zu Gunsten der Erben eines Wehrmachtrichters
Allein die Tätigkeit als Wehrmachtrichter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. [mehr]
BFH: Umsatzsteuer bei Verkäufen über eBay
Beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform eBay kann eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen. [mehr]
BFH: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing
Ein ehemaliger Postbeamter, der unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status am bisherigen Tätigkeitsort vorübergehend einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird, kann für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Beschäftigungsstelle nur die Pendlerpauschale geltend machen. [mehr]
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann das Unionsrecht einem sorgeberechtigten drittstaatsangehörigen Elternteil ein Aufenthaltsrecht im Herkunftsmitgliedstaat seines Kindes vermitteln, wenn dieses mit dem anderen Elternteil in einen anderen Mitgliedstaat verzogen ist. Ein solches Aufenthaltsrecht setzt allerdings voraus, dass seine Versagung das Kind in seiner Freizügigkeit als Unionsbürger beschränken und in sein Grundrecht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen in unverhältnismäßiger Weise eingreifen würde. [mehr]
BAG: Inkrafttreten eines Tarifvertrages nach Betriebsübergang
Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst später in Kraft, ist für den Beginn der Tarifgeltung der Zeitpunkt des Inkrafttretens maßgebend. Zuvor gehört der tarifvertragliche Regelungsbestand nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem im Zeitpunkt eines Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 613 a I BGB. Nach Betriebsübergang kommt bei einem zuvor noch nicht in Kraft getretenen Haustarifvertrag des Veräußerers eine Verbindlichkeit der Tarifnorm auch nicht über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die „Vorschriften der jeweils gültigen Tarifverträge“ in Betracht, weil diese nicht Haustarifverträge eines anderen Unternehmens erfasst. [mehr]
BAG: Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Nach § 18 III TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein Gesamtvolumen gebildet. Die Verteilung soll dann durch Dienst- oder Betriebsvereinbarung nach dort festzulegenden Kriterien erfolgen. Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen, erhalten die Arbeitnehmer ein so genanntes undifferenziertes Leistungsentgelt, das das Gesamtvolumen nur etwa zur Hälfte ausschöpft. In der Protokollerklärung zu § 18 IV ist geregelt, dass sich das Leistungsentgelt im Folgejahr um den Restbetrag des Gesamtvolumens aus dem Vorjahr erhöht. [mehr]
Der Vermieter ist zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht berechtigt ist, soweit die zu Grunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. [mehr]
BAG: Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts
Bietet der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrages an, der u. a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so ist er auf Grund betrieblicher Übung verpflichtet, allen anderen Arbeitnehmern, die die Voraussetzungen erfüllen, den Abschluss eines inhaltsgleichen Versorgungsvertrages anzubieten. [mehr]
BGH: Verurteilung der Bundesrepublik im Fall Ingo Steuer bestätigt
Indem die beklagte Bundesrepublik Deutschland nicht dulden will, dass der Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer Sportsoldaten trainiert, weil er für die Stasi tätig war, greift sie rechtswidrig in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat die Revision der Bundesrepublik zurückgewiesen. [mehr]
© NJW-Nachrichten
Terminhinweis in Sachen 1 StR 103/12 für den 22. Mai 2012
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der Bundesrepublik im Fall Ingo Steuer
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Mutter des Babys Lara Mia
Bundesgerichtshof verneint Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum
Terminhinweis in Sachen VI ZR 117/11 für den 15. Mai 2012
Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Mordfall ohne Leiche vor dem Landgericht Trier
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... wurde 1973 in Dresden geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Dresden. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Dresden. 2006 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.
Neben der grundlegenden Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht, liegt sein Schwerpunkt im EDV-Recht, IT-Recht und Arbeitsrecht.
Tronje Vankó ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Erfahren Sie mehr über Tronje Vankó auf Xing
Seit dem 01.07.2006 sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) keine konkrete Gebühr für die anwaltliche Erstberatung mehr vor. Diese soll zwischen dem Mandanten und dem Anwalt vereinbart werden.
Bei Privatpersonen darf der Anwalt die anfallende Gebühr je nach Art und Schwierigkeit des Falles bemessen. Sie darf jedoch einen Betrag von 190,00 EUR nicht übersteigen. Unter Hinzusetzung für Auslagen und Umsatzsteuer zahlt der Mandant daher maximal 249,90 EUR. Etwas anderes gilt für Gewerbetreibende. Hier existiert keine Höchstbetragsgrenze.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie auch die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für das zu klärende Rechtsproblem zu beantragen.
Den Beratungshilfeschein erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht. Legen Sie dort Ihre Einkommensunterlagen sowie Nachweise für die Ausgaben für Miete, Versicherungen, Unterhaltszahlungen usw. vor. Der Rechtspfleger prüft diese und erteilt dann den Berechtigungsschein für die Beratung durch einen Anwalt. Die erste Beratung kostet Sie dann unter Vorlage des Berechtigungsscheines lediglich 10,00 EUR.
Bei geringem Einkommen besteht ferner die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Diese wird durch den Anwalt für ein Gerichtsverfahren beantragt. Prozesskostenhilfe bedeutet, man muss keine Gerichtskosten zahlen und je nachdem, wie hoch bzw. niedrig das Einkommen ist, kann man die Anwaltskosten entweder in Raten zahlen, oder ist sogar völlig davon befreit.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der erste Kontakt mittels Email noch kein Mandatsverhältnis begründet. Bis zu einer schriftlichen Mandatsbestätigung durch die Kanzlei wird keinerlei Haftung übernommen.
Rechtsanwalt Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6
01097 Dresden
Tel.: +49 351 323264-81
Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de
Internet: www.vanko.de
Anfahrt per Straßenbahn:
Rechtsanwalt Tronje Vankó
Unterer Kreuzweg 6 · 01097 Dresden
Tel. +49 351 323264-81 · Fax: +49 351 323264-82
Email: post@vanko.de · Internet: www.vanko.de
USt-IdNr.: DE 249729943
Der Berufsträger ist deutscher Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Berufsträger ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen (www.rak-sachsen.de).
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für die Mitglieder mit der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung (FAO), die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln) und das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG).
Alle Gesetze und Verordnungen sind unter der Rubrik »Berufsrecht« auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abrufbar.
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